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Fertiggeimpft in Deutschland und Dänemark


29.06.2021


In Deutschland gilt man als vollständig geimpft, wenn man eine asymptomatische Person ist, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist. Um den Impfnachweis für Unternehmungen wie z.B. Restaurantbesuche oder auch den Grenzübertritt nutzen zu können, müssen mindestens 14 Tage seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung vergangen sein, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist. Der Impfnachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 kann in Papierform oder digital vorgelegt werden. Diese Bedingung gilt auch hinsichtlich ausländischer Impfnachweise.

In Dänemark gibt es zwei Arten von Impfnachweisen, die für unterschiedliche Unternehmungen u.ä. genutzt werden können. Der sogenannte Coronapass, welcher in Dänemark getesteten, geimpften und genesenen Personen ausgestellt wird, kann z.B. als Nachweis genutzt werden bei Unternehmungen oder auch beim Grenzübertritt. Dieser Coronapass wird neuerdings bei geimpften Personen bereits nach der ersten erhaltenen Impfdosis ausgestellt und kann dann für gewisse Unternehmungen wie z.B. Restaurantbesuche und Kinobesuche in Dänemark genutzt werden. Der Coronapass ist dann gekennzeichnet als Nachweis für eine begonnene Impfung und kann 14 Tage und bis zu 42 Tage nach der ersten Impfdosis als Nachweis genutzt werden. Für den Grenzübertritt ist dieser Impfnachweis jedoch nicht ausreichend. Auch um die Isolations- und Testpflichten nach der Einreise nach Dänemark zu umgehen, ist dieser Nachweis nicht geeignet.

Um in Dänemark als fertiggeimpft zu gelten, muss die letzte Impfdosis verabreicht worden sein. Hier gilt grundsätzlich, dass der Coronapass für eine vollständig durchgeführte Impfung 14 Tage und höchstens 8 Monate nach Beendigung des Impfvorgangs, als Nachweis genutzt werden kann.

Seit jedoch der Coronapass bereits nach Erhalt der ersten Impfdosis ausgestellt wird, gilt man in Dänemark bereits direkt nach Erhalt der zweiten Impfdosis als fertiggeimpft und erhält direkt den Coronapass für einen abgeschlossenen Impfvorgang, welcher dann auch in Dänemark direkt als Nachweis bei gewissen Unternehmungen genutzt werden kann.

In Bezug auf die dänischen Regeln zu Einreise, Isolation und Testverpflichtung nach der Einreise nach Dänemark, gelten weiterhin die Bedingungen, dass der Impfnachweis erst dann gültig ist, wenn der Impfvorgang mindestens 14 Tage und höchstens 8 Monate abgeschlossen ist, d.h. nach Erhalt der letzten Impfdosis, dass die Impfung in einem EU- oder Schengenland durchgeführt wurde und der Impfstoff der verimpft wurde von der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) anerkannt ist. Ein Impfnachweis muss hier außerdem den Namen, das Geburtsdatum, die Krankheit gegen welche geimpft wurde, den Namen des Impfstoffs, den Impfstatus und das Datum des Vorgangs, also wann die erste bzw. zweite Impfung vorgenommen wurde, beinhalten, um für die Einreise geeignet zu sein bzw. um die eventuellen Isolations- und Testverpflichtungen nach der Einreise nach Dänemark ggf. umgehen zu können.

Für eine Reise von Dänemark nach Deutschland oder umgekehrt, ist der Nachweis über den Erhalt der ersten Impfdosis somit nicht ausreichend. Hier muss die Impfung vollständig abgeschlossen sein und der Erhalt der letzten Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen, um den Impfnachweis für die Einreise und in Bezug auf die eventuellen Isolations- und Testverpflichtungen nach der Einreise nutzen zu können. Beim Grenzübertritt, sind darüber hinaus immer auch die Bedingungen des Landes zu beachten, in das man einreist.

Das Regionskontor & Infocenter informiert auf der Homepage www.pendlerinfo.org  über die aktuellen Reisebedingungen sowie die Isolations-/Quarantäne- und Testpflichten in Deutschland und Dänemark. Informieren Sie sich immer vor Antritt einer Reise über die aktuellen Regelungen.

Region Sønderjylland-Schleswig

Information zu der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit finden Sie auf www.region.de

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